Geschäfts- und Lieferbedingungen

I.

Auftragsannahme

Sowohl der Besteller wie Mitbesteller sind an das Vertragsangebot gebunden. Der Auftrag gilt erst dann als angenommen, wenn er von der Firma Degenhardt Raumaustattung schriftlich bestätigt ist. Falls die Firma Degenhardt Raumaustattung erst nach Vertragsabschluss Auskunft über mangelnde Zahlungsunfähigkeit des Käufers erhält, hat die Firma Degenhardt Raumaustattung das Recht, vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass Ansprüche von Seiten des Käufers geltend gemacht werden können. Ab- und Umbestellungen bedürfen in jedem Fall unserer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung.

Außer dem im Auftrag Festgelegten werden nur solche Abmachungen Bestandteil des Vertrages, die schriftlich getroffen sind. Mündliche Absprachen haben keine Gül­tigkeit.

II.

1. Zahlungsbedingungen

Wenn über dem Zahlungsmodus kein separates, schriftliches Abkommen getroffen wurde, gelten folgende Bedingungen:

30 % der Auftragssumme innerhalb 10 Tagen nach Auftragserteilung. 30 % der Auftragssumme 3 Tage vor Montagebeginn. 35 % der Auftragssumme am Tage der Fertigstellung.

5 % der Auftragssumme bzw. Rest zahlbar innerhalb 5 Tage nach Abnahme rein netto. Für die 2., 3. und 4. Zahlung von insgesamt 70 % der Auftragssumme sind der Firma Degenhardt Raumaustattungentsprechende Bürgschaften (Avale) 20 Tage nach der Auftragsbestätigung beizubringen. Vorher kann eine Lieferung nicht erfolgen. Die Firma Degenhardt Raumaustattung verpflichtet sich, diese Bankbürgschaften nach Zahlungserhalt sofort zurückzugeben. Ebenso können wir Ihnen eine entsprechende Erfüllungsgarantie für die Zeit bis zur Fertigstellung anbieten.

Werden die Zahlungsvereinbarungen vom Besteller nicht termingerecht eingehalten, wird die Bearbeitung des Auftrages bzw. die Lieferung/Montage unverzüglich unter­brochen.

2. Zahlungsverzug/Zahlungseingang

Der Kunde kommt 30 Tage nach Zugang und Fälligkeit der jeweiligen Rechnung ohne weitere Mahnung in Verzug.

Bei Zahlungsverzug werden die banküblichen Zinsen ab Fälligkeit berechnet. Die Annahme von Schecks und Wechseln (sofern Wechselzahlung vereinbart) erfolgt unter Vorbehalt.

Bei einer vereinbarten Wechselzahlung werden nur rediskontfähige Wechsel akzeptiert und der Besteller hat die Kaufpreisforderung banküblich abzusichern. Die Vertragsparteien erklären, dass keine Möglichkeit einer Aufrechnung der Zahlung gegen strittige Ansprüche besteht.

3. Saldenvorbehalt

Eingehende Zahlungen werden ausschließlich auf die älteste Forderung berechnet. Eine zweckgebundene Hergabe von Schecks und Wechsel Dritter ist ausgeschlos­sen.

Gelieferte Gegenstände, die laut Kontokorrent nicht bezahlt sind, unterstehen weiterhin dem Eigentumsvorbehalt.

II.    

1. Liefertermin bzw. -bedingungen

Der Liefertermin richtet sich nach den Absprachen beider Parteien. Die Lieferung bzw. der Einbau der Ware kann erst dann begonnen werden, wenn der Baufortschritt den Absprachen entspricht. Sollte sich der Auftragsgeber in Verzug befinden, ist die Firma Degenhardt Raumaustattungnicht mehr an den festgelegten Fertigstellungstermin gebunden. Sollten sich unvorhersehbare bauliche Schwierigkeiten ergeben, gilt die gleiche Regelung.

2. Montage

Bei Montagebeginn bzw. Materialanlieferung stellt der Auftraggeber unseren Mon­teuren zur Material- und Werkzeuglagerung einen abschließbaren Raum zur Verfü­gung, der trocken und in der kalten Jahreszeit beheizt ist. Der Auftraggeber stellt kostenlos Baustrom und Bauwasser zur Verfügung. Ebenso ist die Schuttbeseitigung Angelegenheit des Aufraggebers, d.h. der Auftragsnehmer kann nicht für die Kosten der Schuttbeseitigung in Anspruch genommen werden.

Die Räume der einzubauenden Inneneinrichtung müssen trocken und besonders in der kalten Jahreszeit 14 Tage vor Montagebeginn beheizt sein, damit die Raum­feuchte bei unserem Montagebeginn abgetrocknet ist und sich nicht auf unsere künstlich getrockneten Holzelemente übertragen kann. Sollte dies nicht der Fall sein, so lehnen wir für die Holzqualität jegliche Regressansprüche und Reklamationen ab. Eingebaute Teile bzw. am Bau befindliche Einbauteile oder Einrichtungsteile sind vom Auftraggeber gegen Diebstahl und Feuer sowie sonstige evtl. auftretende Schä­den zu versichern bzw. der Auftraggeber haftet selbst für vorgenannte Schäden.

3. Aufmaß für die Detailplanung

Bevor das Aufmaß für die Detailplanung auf der Baustelle durchgeführt werden kann, müssen bauseits folgende Arbeiten abgeschlossen sein: sämtliche bauverändernden Maßnahmen Fenster- und Türanlagen

Fußbodenarbeiten bzw. der Meterriss muss vorhanden sein.

                                                           III.

Beanstandungen/Reklamationen/Abnahme

Der Auftraggeber verpflichtet sich, bei den abschließenden Arbeiten unserer Mon­teure seine Beanstandungen und Reklamationen unseren Monteuren selbst mitzu­teilen oder von einer durch ihn benannten Person mitteilen zu lassen, damit diese Beanstandungen und Reklamationen im Zuge der Endmontage von uns beseitigt werden können.

1a) Etwaige Mängel sind bis zum Fertigstellungstermin anzuzeigen, wobei der Besteller zunächst nur das Recht hat, Nachbesserungen zu verlangen, die die Firma Degenhardt Raumaustattunginnerhalb eines Mo­nats ausführen müssen.

1b)Geringfügige Änderungen gegenüber unseren Ausführungszeichnungen blei­ben vorbehalten und können nicht beanstandet werden. Bedingt durch die Individualität der Einrichtung des verwendeten Holzes, der Oberflächenbeheizung bzw. der Oberflächentechniken, berechtigen nachfol­gend aufgeführte Punkte nicht zu Reklamation:

-    Muster, insbesondere Holzmuster gelten als Anschauungsstücke. Gegen­über diesen Mustern können Abweichungen hinsichtlich der Holzstruktur und der Holzmaserung der Farbe bzw. des Beiztones und der Oberfläche auftre­ten.

-    Holz ist ein lebender Werkstoff, aus diesem Grund ist es nicht zu vermei­den, dass bei der zu liefernden Einrichtung Unterschiede in der Holzstruktur und der Holzmaserung, des Beiztones und der Oberfläche auftreten.

-    Für die Qualität des Bezugstoffes haftet nicht die Firma Degenhardt Raumaustattung, sondern der Hersteller; d.h., der Kunde kann nicht die Firma Degenhardt Raumaustattung bei Verschleiß des Bezugstoffes in Anspruch nehmen.

1c)                  

Ist die Nachbesserung ganz oder teilweise erfolglos                  verlaufen, so kann der

Besteller eine angemessene Minderung verlangen.

1 d)

 Die Räume sollten erst den Endputz bzw. den endgültigen Anstrich nach unserem Einbau der Inneneinrichtung erhalten. Ebenso sollten die Tapezierar­beiten erst nach der Montage der Einrichtung abgeschlossen werden. Ist der Endputz vor unserem Einbau eingebracht, so muss vom Auftraggeber hinge­nommen werden, dass Beschädigungen an der Wand entstehen können. Diese Beschädigung bzw. die Kosten für deren Beseitigung können nicht der Firma Degenhardt Raumaustattungzur Last gelegt werden.

 1e)

 Die Firma Degenhardt Raumaustattunghaftet in jedem Fall maximal bis zur Höhe des Warenwertes. Weitergehende Ersatzansprüche sowie Wandlungen sind ausdrücklich ausgeschlossen.

1f)

 Die Haltbarkeit festmontierter Sitz-, Tisch- und Bankelemente sowie freiste­hende Elemente kann nur so fest montiert sein, wie es der Untergrund zulässt. Bei einem ungeeigneten Untergrund kann die Firma Degenhardt Raumaustattunghinsichtlich der Befestigung nicht regresspflichtig gemacht werden.

1g)

Für Beschädigungen an verdeckten Versorgungsleitungen übernimmt die Firma Degenhardt Raumaustattung. KG keine Haftung.

V.

Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und aller weiteren aus der Geschäftsverbindung entstandenen und noch entstehenden Rechnungsbeträge aus etwa weiter gekauften Gegenständen nebst Kosten und Zinsen bei Hingabe von Wechseln, Schecks oder ähnlichen Zahlungsmitteln, insbesondere Bank- und Postschecküberweisungen bis zu deren Einlösung bleiben die gelieferten Waren unveräußerliches Eigentum der Lieferfirma. Weiterveräußerungen an Dritte ist nur nach voller Bezahlung oder mit Genehmigung der Firma Degenhardt Raumaustattungmöglich, insofern wird ein verlängerter Eigentumsvorbehalt vereinbart.

Bei Weiterveräußerung oder aus sonstigem Rechtsgrunde entstehende Forderungen, tritt der Besteller bereits jetzt an die Firma Degenhardt Raumaustattung ab. Der Besteller ist verpflichtet, die Ware gegen Feuer-, Frost-, Einbruch- und Wasserschäden zu versichern.

Werden die gekauften Sachen von dritter Seite gepfändet, so ist der Käufer verpflich­tet, den Vollstreckungsbeamten auf das Eigentum des Verkäufers hinzuweisen und dem Verkäufer spätestens am dritten Tag nach der Pfändung unter Vorlage des Pfän­dungsprotokolls Mitteilung zu machen.

Für alle aus der Intervention des Verkäufers entstehenden Kosten haftet der Käufer. Der Käufer hat die Vernichtung, Beschädigung, Besitzwechsel und jeden Wohnungs­wechsel dem Verkäufer anzuzeigen. Bei Zuwiderhandlungen gegen diese Bestim­mungen sind die Kosten für die Ermittlung vom Käufer zu tragen. Der Käufer hat dem Verkäufer freien Zutritt zu den Räumen zu gewähren, in denen sich die gekauften Gegenstände befinden.

VI.

Behördliche Auflagen

Der Auftraggeber bzw. der spätere Betreiber kann die behördliche Auflagen bzw. die Auflagen zur Konzessionierung seiner Inneneinrichtung nicht auf die Firma Degenhardt Raumaustattungübertragen, d.h. der Auftraggeber oder Betreiber ist selbst hinsichtlich der Auflagen der Behörden oder der Auflagen zur Konzessionierung seiner Inneneinrichtung verantwortlich.

Insbesondere weisen wir darauf hin, dass evtl. anfallende Schalldämmmaßnahmen sowie die Raumhöhen mit der entsprechenden Genehmigungsbehörde in die Ver­antwortlichkeit des Auftraggebers fallen.

Wir empfehlen deshalb, dass der Auftraggeber bzw. Betreiber der Inneneinrichtung, die Innenausbaupläne der Firma Degenhardt Raumaustattung bei den entsprechenden Behörden vorlegt. Werden auf Wunsch des Auftraggebers Wappen oder Symbole in die Inneneinrichtung mit einbezogen, so ist es Sache des Auftraggebers, sich die Genehmigung bei den entsprechenden Wappeninhabern bzw. Symbolinhabern einzuholen.

Wir setzten voraus, dass die behördlichen Genehmigungen und behördlichen Aufla­gen in verbindlicher Verantwortung des Auftraggebers eingehalten werden. Für die von uns einzubringenden bzw. eingebrachten Maßnahmen übernehmen wir in Bezug auf die Behörde keine Haftung.

                                                                               VII.

Technische Einrichtungen

Technische Einrichtungen bzw. Maßnahmen sollen je nach Bedarf hinsichtlich Schallschutz/Schall Isolierung/Lüftung/Heizung/Wärmeschutz/Wasser/ Außenanlagen etc. durchgeführt werden. Für durchgeführte oder auch nicht durchgeführte technische Maßnahmen wie vor beschrieben, kann die Firma Degenhardt Raumaustattungnicht haftbar gemacht werden, wenn dies nicht im Leistungsumfang der Firma Degenhardt Raumaustattungenthalten ist.

VIII.

Erfüllungsort für alle Verpflichtungen der Vertragspartner ist Bad Sachsa. Gerichtsstand Göttingen.